Finanzierung

Finanzierung

Die Kontoverbindung der Gemeinde

Die Christengemeinschaft
Gemeindekonto Bochum
GLS Bank
IBAN: DE76 4306 0967 4007 8988 00
BIC: GENODEM1GLS

Die Christengemeinschaft trägt sich aus­schließ­­lich durch Spenden und freiwillige Bei­träge ihr­er Mitglieder und Freun­de. Der Bei­trag richtet sich nach ei­ge­nem Er­mes­sen und Einsicht in die Not­wen­dig­keiten.

Spenden

Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht die Vorlage des Überweisungsträgers beim Finanzamt als Spendenbescheinigung (auf Anfrage stellen wir auch für Spenden unter 200 Euro eine Spendenbescheinigung aus). Sollten Sie einen größeren Betrag spenden wollen oder aus anderen Gründen mit uns ins Gespräch kommen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bei besonderen sakramentalen Ereig­nis­sen

(Tau­fe, Konfirmation, Trauung, Be­stat­tung u.s.w.) ist es sinn­voll, eine besondere Spende zu geben. Die Hö­he einer solchen Spende kann sich z.B. ergeben aus einem an­ge­mes­sen­en Verhältnis zu den übrigen fi­nan­ziellen Auf­wendungen, die neben dieser zentralen kultischen Hand­lung ent­ste­hen (z.B. durch eine anschließende Fei­er). Ebenso kann die Vorbereitung bzw. Begleitung durch den Priester ein Maß­stab sein.

Kollekten

Neben den regelmäßigen Beiträgen wer­den nach Got­tes­diensten und Ver­anstaltungen Kollekten für die lauf­en­den Aufgaben gesammelt.

Testamente/Vermächtnisse

Durch eine bedingte Schenkung schon zu Lebzeiten oder durch eine testamen­tarische Verfügung kann man wesentlich die Aufgaben der Christengemeinschaft unterstützen. In einem „Merkblatt für Testamente und Vermächtnisse“, das im Gemeindebüro erhältlich ist, sind Grundsätze und Formvorschriften für die Errichtung eines Testamentes genannt.

 

Regelmäßige Beiträge

machen den weitaus größ­ten Teil der benö­tigten Mit­tel der Christen­ge­mein­schaft aus. Fol­gende Faktoren können bei der Bemessung einen An­halts­punkt geben:

1. Das persönliche Verhältnis zur Christen­ge­mein­schaft

bestimmt die Bereitschaft, sich in kleinem oder größerem Maße auch fi­nanziell dafür zu en­ga­gier­en. Der Bei­trag ist ein Teil der per­sön­lich­en mo­nat­lichen Aus­gaben. Wie in jedem an­deren Le­bens­­be­reich (Mie­te, Le­bens­­­mittel u.s.w.) ist es auch hier sinn­voll, nicht dem Zufall zu über­las­sen, ob et­was übrig bleibt, son­dern von vorn­her­ein einen Be­trag einzu­plan­en.

2. Die Gemeinde braucht finan­ziel­le Mittel zur Er­füllung ihrer Aufgaben

unabhängig von der personellen Gewichtung. Derzeit sind für die lauf­en­den Kosten der Ge­meinde in Bochum pro Haus­halt durch­schnitt­lich monatlich 92,- € erforderlich. Durchschnittlich heißt: Nicht jeder ist in der Lage, diesen Durch­schnitts­wert als tatsächlichen Beitrag zu leis­ten.

Entweder zahlt man einen gerin­ger­en Beitrag und hofft, dass es andere gibt, die durch zu­sätz­liche An­stren­gung ei­nen Ausgleich schaffen, oder man zahlt, sofern man irgend kann, sogar einen hö­he­ren Beitrag, um mitzu­hel­fen, das Ganze zu er­mög­lichen.

Gerade darin wird deutlich, dass wir bis in die Finanzen eine Christen-Ge­mein­schaft sein wollen.

3. Die eigene Lebenssituation – Einkommen und Familiengröße (als Orien­tier­ung)

Alleinstehende: 5-7 % vom monatlichen Netto-Einkommen
Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Einkommen: 4-6 % vom monatlichen Netto-Einkommen
Familie mit 1-2 Kindern: 3-5 % vom monatlichen Netto-Einkommen
Familie mit geringem Einkommen: 2-4 % vom monatlichen Netto-Einkommen
Das Leben in unserer Gemeinde kann sich in dem Um­fang ent­fal­ten, wie jeder einzelne zusammen mit Anderen die fi­nanziellen Vor­aus­setzungen dafür schaf­ft.

 

Steuerfragen

Alle Beiträge und Spenden an die Christen­ge­mein­schaft sind steu­er­lich absetzbar. Darüber hinaus­ge­hende Beträge sind im Rahmen bestimmter Höchst­sätze als Son­der­ausgaben ab­zugsfähig. Am Jahresende wird un­auf­gefordert eine entsprechende Beschei­ni­gung zur Vor­lage beim Finanzamt zugesandt.

Die Christengemeinschaft ist als Kör­perschaft des öffent­lich­en Rechts von der Körperschaftssteuer sowie der Schen­­kungs- und Erb­schafts­steuer be­freit.

Da sie bewusst auf ihr Recht ver­zich­tet, über den Staat eine Kirchen­steuer ein­zu­ziehen, da es keine Ta­bel­le mit fest vorgegebenen Bei­trags­sät­zen gibt, muss jeder selbst zu einer Ein­schät­zung kom­men, was ein an­ge­­mes­sen­­er Beitrag für die Christen­ge­mein­schaft ist.